PM: Außer Spesen nichts gewesen?
I N T E R E S S E N G E M E I N S C H A F T
D E U T S C H E R K U N S T H A N D E L
P R E S S E M I T T E I L U N G
19. Januar 2019
Außer Spesen nichts gewesen?
Die aktuelle Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes zeigt,
dass vor allem die Bürokratie gestärkt wurde
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat ihren Bericht zur
Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt und bestätigt damit die Kritik
des Handels. Das Kulturgutschutzgesetz hat zu einem erheblichen Mehraufwand für
Handel und Sammler geführt, der in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen steht.
In den ersten zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden lediglich 5
Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts vorgenommen.
Langfristig geht die Beauftragte für Kultur und Medien von 10 Eintragungen pro
Jahr aus. Das entspricht laut Bericht dem Niveau der Eintragungen für privates
Eigentum vor Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes. Das Gesetz hat also den
Schutz nationalen Kulturguts durch Listung nicht verbessert. Wie bisher werden die
Eintragungsverfahren national wertvollen Kulturguts offenkundig unabhängig von
den Ausfuhrgenehmigungen vollzogen. Es wurde also eine überflüssige,
bürokratische Hürde ohne echten Mehrwert für den Schutz nationalen Kulturguts
errichtet. Der Bericht legt im Übrigen nicht offen, wie viele Objekte ein einzelner
Ausfuhrantrag umfasst. Das aber ist für die Zählung entscheidend.
Ähnliches gilt für das neue Verbot der Einfuhr von illegal verbrachtem Kulturgut. Pro
Jahr wurden in ca. 12 Fällen Kulturgüter wegen des Verdachts – und nicht des
Beweises – der illegalen Einfuhr vom Zoll sichergestellt. Das zeigt, dass
Deutschland, anders als im Vorfeld des Gesetzes behauptet, nicht das Drehkreuz
des illegalen Kulturguthandels ist. Im gesamten zweijährigen Berichtszeitraum kam
es lediglich zu fünf Rückgabeverfahren auf Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes.
Daneben gab es 11 freiwillige Rückgaben. Dem gegenüber steht ein erheblicher
Mehraufwand für Handel und Sammler. Bei der Einfuhr müssen sie für jedes
einzelne Stück Unterlagen bei sich führen, die die legale Ausfuhr aus dem
Herkunftsland belegen. Dies gilt für Kulturgüter jeglicher Art, nicht nur für Antiken,
und unabhängig von deren Wert. Den Nachweis zu erbringen, dass beispielsweise
Asiatika, die sich seit Jahrzehnten in Europa befinden, rechtmäßig aus Asien
ausgeführt wurden, ist nahezu unmöglich.
Schließlich erfasst der Bericht nicht die erheblichen einmaligen Kosten in der
Anfangsphase (Organisationsanpassungen, Schulung, Arbeitshilfen, Datenbank
etc.). Auch behandelt er auftragsgemäß nur den Verwaltungsaufwand von
staatlicher Seite, nicht aber den viel größeren Mehraufwand von Handel und
Sammlern. Während bei der Einfuhr der Handel für jedes einzelne Stück
recherchieren muss, prüft der Zoll nur stichprobenartig. Gar keine Berücksichtigung
finden in dem Bericht die Kosten für die Sorgfaltspflichten, die beim Handel mit
Kulturgut zu erfüllen sind.
Das Kulturgutschutzgesetz schießt weit über sein Ziel hinaus und belastet den
legalen Handel mit Kulturgütern in Deutschland enorm. Gerade Handel und
Sammler leisten für den Kulturstandort Deutschland Außergewöhnliches. Das aber
wird nicht gewürdigt!
Kontakt:
Dr. Christina Berking
Harvestehuder Weg 23
20149 Hamburg
Tel. 040-41999-0
E-mail: berking@buse.de