Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen 2011
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
MEHRWERTSTEUER (MwSt)
(BEFREITES ANLAGEGOLD)
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen
Gültig für das Jahr 2011
(2010/C 322/05)
ERLÄUTERUNGEN
a) Diese Liste berücksichtigt die innerhalb der in Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gesetzten Frist bei der Kommission eingegangenen Beiträge der Mitgliedstaaten.
b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2011 von der MwSt befreit.
c) Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
d) Die Lieferung einer nicht in dieser Liste verzeichneten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn die Münze die entsprechenden Kriterien der MwSt-Richtlinie erfüllt.
e) Die Liste ist in alphabetischer Reihenfolge der Länder und der Bezeichnungen der Münzen geordnet. Münzen der gleichen Kategorie sind in aufsteigender Reihenfolge ihres Werts geordnet.
f) Die Bezeichnung der Münzen entspricht der auf ihnen angegebenen Währung. In den Fällen, in denen die Währung auf den Münzen nicht in lateinischer Schrift angegeben ist, steht die Bezeichnung soweit möglich in Klammern.